Berufsschule
Schüler der Berufsschule besuchen die Schule entweder im Teilzeitunterricht (1 bis 2 Schultage pro Woche in der Schule, in der übrigen Zeit Ausbildung im Betrieb) oder im Blockunterricht (Bankkaufleute, Industriekaufleute).
Sollten Sie nach den Sommerferien als Berufsschüler neu an unsere Schule kommen, beachten Sie bitte den folgenden Hinweis. Außerdem weisen wir ausdrücklich auf das Lernbausteinkonzept hin.
An unserer Schule werden in zwei Berufsfeldern folgende Fachklassen unterrichtet:
| Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung |
Berufsfeld Gesundheit |
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Bankkaufleute | ![]() |
Medizinische Fachangestellte | |
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Einzelhandelskaufleute und VerkäuferInnen | ![]() |
Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte | |
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Bürokaufleute | ![]() |
Zahnmed. Fachangestellte | |
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Kaufleute für Bürokommunikation | ![]() |
Tiermed. Fachangestellte | |
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Fachkräfte Lagerlogistik | ![]() |
Drogisten | |
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Fachkräfte für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen | |||
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Groß- u. Außenhandelskaufleute | |||
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Industriekaufleute | |||
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Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte | |||
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Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistungen | |||
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Steuerfachangestellte | |||
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Kaufleute für Versicherungen und Finanzen | |||
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Kaufleute für Dialogmarketing/ Servicekräfte für Dialogmarketing |
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Erwerb der Fachhochschulreife für Berufsschüler und ehemalige Berufsschüler (Duale BOS bzw. Fachhochschulreifeunterricht)
Berufsschülern und ehemaligen Berufsschülern wird die Möglichkeit geboten, neben dem Berufsschulunterricht bzw. der Berufstätigkeit die Fachhochschulreife zu erwerben. Mehr Informationen finden Sie hier.
Erwerb des qualifizierten Sekundarabschluss I an Berufsschulen
Bei Berufsschülern, die noch keinen
Sekundarabschluss 1 (Mittlere Reife) haben, kann unter bestimmten Voraussetzungen das
Abschlusszeugnis der Berufsschule diesen Abschluss mit einschließen. Die Voraussetzungen
im einzelnen:
- Das (Berufsschulabschluss-)Zeugnis muss einen
Gesamtnotendurch-
schnitt von mindestens 3,0 aufweisen. - Eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf muss mit Erfolg abgeschlossen worden sein.
- Ausreichende Fremdsprachenkenntnisse müssen nachgewiesen werden (z.B. durch das Zeugnis der Hauptschule oder der Berufsschule).
Wer also den Sekundarabschluss I erwerben will, sollte spätestens vier Wochen vor der Abschlussprüfung formlos über den Klassenlehrer einen Antrag auf Bescheinigung des qualifizierten Sekundarabschluss I stellen und einen Nachweis über den Fremdsprachenunterricht nach § 3 LVO erbringen. Der Klassenleiter veranlasst alles weitere. Nach Abschluss der Lehrabschlussprüfung erhält dann die Bewerberin bzw. der Bewerber gegen Vorlage seines Lehrabschlusszeugnisses (Kaufmannsgehilfenbrief u.ä.) die gewünschte Bescheinigung.
Berufsschulnote auf dem Prüfungszeugnis
Auf Antrag kann man sich die berufsschulischen Leistungen auf dem Prüfungszeugnis der Kammer bescheinigen lassen --> Antrag
(
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Weitere Fragen zu den obigen Themen beantworten Ihnen gerne die
Klassenlehrer sowie
Herr Knoll und
Herr Herrmann.
Aufnahmeantrag Berufsschule (
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