Berufsoberschule (BOS) Wirtschaft
Berufsoberschule I
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| 1. Möglichkeit: in einem Jahr Vollzeituntericht zur Fachhochschulreife (Berufsoberschule I) |
| Aufnahmevoraussetzungen: |
- qualifizierter Sekundarabschluss I (oder als gleichwertig anerkannter Abschluss) und
- eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung
- nach Berufsbildungsgesetz oder
- nach Handwerksordnung oder
- in einem bundes- oder landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- oder Sozialwesen oder
- in einem Beamtenverhältnis und zusätzlich
- Abschluss der Berufsschule oder
- eine mindestens fünfjährige entsprechende Berufserfahrung
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Hinweis: Schüler der höheren Berufsfachschulen können die Vollzeit BOS I nicht besuchen.
Stundentafel
Aufnahmeantrag ( )
Terminplanung 2011/2012 ( )
Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne Herr Glieden.
| 2. Möglichkeit: berufsbegleitend (also nach der Berufsausbildung) in Teilzeitform zur Fachhochschulreife (Duale Berufsoberschule I) |
| Aufnahmevoraussetzungen: |
- qualifizierter Sekundarabschluss I (oder als gleichwertig anerkannter Abschluss) und
- abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung
- nach Berufsbildungsgesetz oder
- nach Handwerksordnung oder
- in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf oder
- eine mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertige Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder
- Abschluss der höheren Berufsfachschule oder
- Abschluss einer mindestens zweijährigen Fachschule
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Der Unterricht wird folgendermaßen organisiert:
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| 1. Schuljahr |
2. Schuljahr |
| 2 Std. Englisch |
2 Std. Englisch |
| 2 Std. Mathematik |
2 Std. Mathematik |
| 1 Std. Deutsch |
2 Std. Deutsch |
| 2 Std. Sozialkunde |
2 Std. Naturwissenschaften (Biologie, Chemie oder Physik) |
Der Untericht wird an zwei Abenden in der Woche (Montag und Mittwoch) von 18 bis 21 Uhr stattfinden.
Nach zwei Jahren wird die Abschlussprüfung schriftlich (in den Fächern Fremdsprache, Mathematik und Deutsch) und mündlich (alle unterrichteten Fächer möglich) abgelegt.
Alle Informationen zur Dualen Berufsoberschule (30 KB )
Aufnahmeantrag ( )
Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne Herr Glieden.
| 3. Möglichkeit: ausbildungsbegleitend (also zusätzlich zur Berufsschule während der Berufsausbildung) in Teilzeitform zur Fachhochschulreife (Fachhochschulreifeunterricht) |
| Aufnahmevoraussetzungen: |
- qualifizierter Sekundarabschluss I und
- Nachweis einer begonnenen Berufsausbildung zur Vorbereitung auf einen mindestens zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder
- Absolvierung einer bundeseinheitlich geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf oder
- Besuch einer dreijährigen Berufsfachschule in anerkannten Ausbildungsberufen oder
- Besuch einer höheren Berufsfachschule oder
- Besuch einer Fachschule
Der Unterricht wird folgendermaßen organisiert:
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| 1. Schuljahr |
2. Schuljahr |
| 2 Std. Englisch |
2 Std. Englisch |
| 2 Std. Mathematik |
2 Std. Mathematik |
| 1 Std. Deutsch |
2 Std. Deutsch |
| 2 Std. Sozialkunde |
2 Std. Naturwissenschaften (Biologie, Chemie oder Physik) |
Der Untericht wird an zwei Abenden in der Woche (Dienstag und Donnerstag) von 18 bis 21 Uhr stattfinden.
Nach zwei Jahren wird die Abschlussprüfung schriftlich (in den Fächern Fremdsprache, Mathematik und Deutsch) und mündlich (alle unterrichteten Fächer möglich) abgelegt.
Alle Informationen zum Fachhochschulreifeunterricht (30 KB )
Aufnahmeantrag ( )
Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne Herr Glieden.
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Berufsoberschule II
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sie führt in einem Jahr Vollzeitunterricht zur fachgebundenen Hochschulreife (Studium an einer Universität im Fachbereich Wirtschaft) bzw. bei Besuch des Unterrichts in der zweiten Fremdsprache zur allgemeinen Hochschulreife (Studium an einer Universität; beliebiges Studienfach). Die BOS II wird ab dem Schuljahr 05/06 in Trier nur an der BBS Gewerbe und Technik angeboten.
Aufnahmevoraussetzungen:
- Fachhochschulreife |
Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren für alle drei Formen der BOS I für das neu beginnende Schuljahr findet im Februar desselben Jahres statt. Die Aufnahmeanträge müssen bis zum 1. März
bei der Schule eingegangen sein; sofern noch Schulplätze vorhanden sind, ist auch noch
später eine Aufnahme möglich (weitere Informationen im Sekretariat).
Es wird dringend empfohlen, den ausgefullten Aufnahmeantrag
persönlich im Sekretariat abzugeben, da ein Aufnahmeantrag der nicht vollständig
ausgefüllt oder belegt und deshalb nicht bearbeitungsfähig ist, nicht berücksichtigt
werden kann.
Falls die Zahl der Bewerber größer ist als die Zahl der
vorhandenen Schulplätze, findet eine Auswahl statt, die sich nach den Noten des
vorzulegenden Zeugnisses und sonstigen Anrechnungen richtet.