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Wirtschaftsgymnasium


I. Aufnahme

1. Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11

Aufnahmevoraussetzung für das Wirtschaftsgymnasium ist ein qualifizierter Sekundarabschluss I ('Mittlere Reife') mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 (arithmetisches Mittel aus den Zeugnisnoten der Pflicht- und Wahlpflichtfächer), wobei keines der Fächer Deutsch, 1. Fremdsprache und Mathematik schlechter als mit "ausreichend" bewertet sein darf. Für Bewerber mit einer Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums gilt diese Einschränkung nicht.

Das Aufnahmeverfahren für das kommende Schuljahr findet im Februar des Jahres statt. Die Aufnahmeanträge müssen bis zum 1. März bei der Schule eingegangen sein. Dem Aufnahmeantrag ist die beglaubigte Abschrift des Abschlusszeugnisses der Realschule oder eines gleichwertigen Zeugnisses beizufügen. Wenn der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss erst mit Ablauf des Schuljahres erworben wird, ist die beglaubigte Abschrift des letzten Halbjahreszeugnisses beizufügen und eine Kopie des Abschlusszeugnisses bei Unterrichtsbeginn vorzulegen. Beide Zeugnisse müssen die Aufnahmevoraussetzung erfüllen.

Es wird dringend empfohlen, den Aufnahmeantrag persönlich im Sekretariat auszufüllen, da ein Aufnahmeantrag, der nicht vollständig ausgefüllt oder belegt ist, nicht berücksichtigt werden kann. Falls die Zahl der Bewerber größer ist als die Zahl der vorhandenen Schulplätze, findet eine Auswahl statt, die sich nach den Noten des vorgelegten Zeugnisses und sonstigen Kriterien richtet.


2. Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12

Wer im berufsbildenden Bereich die Fachhochschulreife erworben hat oder eine zweijährige höhere Berufsfachschule mit mindestens befriedigenden Leistungen absolviert hat, kann ohne Besuch der Einführungsphase sofort in die Jahrgangsstufe 12 (12/1) eines beruflichen Gymnasiums gleicher Fachrichtung aufgenommen werden, sofern er in der Sekundarstufe während mindestens zwei Schuljahren oder im Umfang von mindestens 200 Stunden am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache als Pflicht- oder Wahlpflichtfach teilgenommen hat und dieses Unterrichtsfach mindestens mit der Note "ausreichend" abgeschlossen hat. Ausnahmen hierzu bedürfen der Zustimmung der Schulbehörde.



II. Dauer und Merkmale des Bildungsganges

Ziel des Bildungsganges ist die allgemeine Hochschulreife, die mit Bestehen der Abiturprüfung erworben wird. Im Gegensatz zu den allgemein bildenden Gymnasien dauert die Oberstufe des beruflichen Gymnasiums drei Jahre.

Der Bildungsgang des Wirtschaftsgymnasiums umfaßt die Jahrgangsstufe 11 als Einführungsphase und die Jahrgangsstufen 12 (12/1 und 12/2) und 13 (13/1 und 13/2) als Qualifikationsphase und schließt mit der Abiturprüfung ab.

Am Wirtschaftsgymnasium Trier wird Englisch als 1. Fremdsprache, auf dem qualifizierten Sekundarabschluss I aufbauend, fortgeführt. Französisch wird als 2. Fremdsprachen neu begonnen oder fortgeführt. Spanisch kann ebenfalls als 2. Fremdsprache neu begonnen werden. Russisch kann unter bestimmten Voraussetzungen auch 2. Fremdsprache sein (siehe Fremdsprachenregelung in Anlage 1).

Ebenso werden zwei Naturwissenschaften in der Einführungsphase ausgewählt (Biologie, Chemie, Physik), von denen eine in der Qualifikationsphase fortgeführt wird. In der Jahrgangsstufe 12 ist ein zweistündiges künstlerisches Fach zu belegen (Bildende Kunst, Musik oder Darstellendes Spiel).

Während der Qualifikationsphase kann der Schüler seinen Eignungen, Neigungen und Interessen entsprechend Schwerpunkte bilden durch die Wahl einer Fächerkombination aus dem Angebot der Schule. Die Wahl der Fächerkombination findet im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 11 statt. Bei der Wahl wird der Schüler durch die Schule beraten und unterstützt.

Der berufliche Bezug des Wirtschaftsgymnasiums wird dadurch gewahrt, dass mindestens eines der Leistungsfächer ein berufliches Fach (Betriebswirtschaftslehre/ Rechnungswesen oder Volkswirtschaftslehre) ist.

Die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in mindestens zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Halbjahren der Qualifikationsphase (12 und 13) berechtigt in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung zum Studium an den Fachhochschulen des Landes Rheinland-Pfalz (Fachhochschulreife).

Das Unterrichtsangebot gliedert sich in
a) Leistungsfächer (LF)
b) verpflichtende Grundfächer (GF)

Das bisherige Notensystem wird durch ein Punktesystem ergänzt. Dabei sind den einzelnen Noten je nach Notentendenz folgende Punkte zugeordnet:


Note sehr gut gut  befriedigend   ausreichend   mangelhaft   ungenügend 
Punkte  15, 14, 13  12, 11, 10 09, 08, 07 06, 05, 04 03, 02, 01 00



III. Ablauf des Bildungsganges

1. Einführungsphase

In der Einführungsphase der Jahrgangsstufe 11 (11/1, 11/2) werden
a) den Schülern die Stoffgebiete vorgestellt,
b) die Schüler auf die Wahl "ihrer" Fächerkombination vorbereitet,
c) einheitliche Leistungsvoraussetzungen bei allen Schülern angestrebt.

Der Verwirklichung dieser Zielsetzung dienen verbindliche Stundentafeln. Eine Versetzung findet nur noch von der Jahrgangsstufe 11 in die Jahrgangsstufe 12 statt.

2. Qualifikationsphase

Die Qualifikationsphase beginnt mit der Jahrgangsstufe 12 (12/1) und endet mit dem 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 13 (13/2). Die Schüler werden in der Qualifikationsphase in der Fächerkombination unterrichtet, die sie aus dem Angebot der Schule ausgewählt haben. Angebotene Fächerkombinationen werden nur dann eingerichtet, wenn sich genügend Schüler für sie entschieden haben und die Schule personell und sachlich dazu in der Lage ist. Die gewählte Fächerkombination ist für die gesamte Qualifikationsphase verbindlich.

Der Unterricht am Wirtschaftsgymnasium wird weitgehend im Klassenverband erteilt. Dadurch können Springstunden weitgehend vermieden und der Nachmittagsunterricht begrenzt werden.


3. Abiturprüfung

Die Abiturprüfung findet im Halbjahr 13/2 statt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Schriftliche Prüfungsfächer sind die drei Leistungsfächer. Die mündliche Abiturprüfung erfolgt, je nach Fächerkombination, in einem vierten und eventuell auch in einem fünften Prüfungsfach.

IV. Die Allgemeine Hochschulreife als Gesamtqualifikation

Die Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife setzt den Erwerb einer Gesamtqualifikation voraus. Sie wird mit Leistungen in der Qualifikationsphase und der Abiturprüfung erworben und besteht aus

Qualifikation in Block I
--> 36 Kurse aus der Qualifikationsphase (12/1 bis 13/2)
--> Besondere Regelungen beachten.
Qualifikation in Block II
--> Prüfungsbereich (Prüfungsbeginn ~ Mai 2015)
--> schriftliche (1., 2. u. 3. PF) und mündliche (4. PF event. 5. PF) Prüfungen.
Gesamtqualifikation (Abitur) = Summe der Gesamtergebnisse aus Block I und II.

Über Einzelheiten im Zusammenhang mit der Qualifikation werden die Schüler während der Schulzeit in gezielten Veranstaltungen informiert.

Leiter des Wirtschaftsgymnasiums ist Herr Gorges E-Mail
(Sprechstunde nach Vereinbarung).

Schulanmeldungen im Monat Februar für das kommende Schuljahr (Montag bis Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr). Terminabsprachen für nachmittags sind begrenzt möglich.




Anlage 1
Stundentafel für das Berufliche Gymnasium - Fachrichtung Wirtschaft
- Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) -


  Wochenstunden
A. Pflichtfächer  
Deutsch (K) - D - 4
Mathematik (K) - M - 4
Erste Fremdsprache (K) - 1. FS - Englisch 4
Zweite Fremdsprache (G) - 2. FS *)
- Französisch, Spanisch oder Russisch -
3
Religionslehre / Ethik (G) - R/Eth - 2
Sport (G) - Sp - 2
Gemeinschaftskunde (G) - Gk - 2
Informationsverarbeitung (G) - Iv - 2
Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen (K)
- Bwl/Rw -
5
Naturwissenschaften **) (G)
- Biologie / Chemie / Physik -
4
Volkswirtschaftslehre (G) - Vwl - 3
Pflichtstundenzahl

35

B. Wahlfächer  

*) Fremdsprachenregelung am Wirtschaftsgymnasium

Alle Schülerinnen und Schüler haben verpflichtend Englisch als erste Fremdsprache (in der Jahrgangsstufe 11 als Kernfach und in den Jahrgangsstufen 12 und 13 als Leistungs- oder Grundfach). Schülerinnen und Schüler, die in den Klassenstufen 7 bis 10 nicht durchgehend am Unterricht in einer zweiten Pflichtfremdsprache teilgenommen haben, müssen den Unterricht in den neu einsetzenden Fremdsprachen Französisch, Spanisch oder Russisch besuchen. Russisch kann allerdings nur bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen als zweite Fremdsprache gewählt werden. In den Jahrgangsstufen
11 - 13 ist die zweite Fremdsprache Grundfach. Alle anderen Schülerinnen und Schüler können freiwillig Französisch als zweite fortgeführte Fremdsprache belegen, falls Französisch vorher eine der beiden Pflichtfremdsprachen war, ansonsten (z.B. Latein war vorher zweite Pflichtfremdsprache) kann der Unterricht in der neu einsetzenden Fremdsprache Französisch besucht werden. Die notwendigen Kenntnisse in der Fremdsprache, die abgewählt wird, sind durch die durchgehende Belegung im Pflichtbereich in den Klassenstufen 7 - 10 und die Versetzung in die Klassenstufe 11 bzw. den Sekundarabschluss I nachgewiesen. Dies gilt auch für Latein.


**) Aus den Naturwissenschaften sind wahlweise zwei Fächer mit jeweils 2 Wochen-
stunden zu belegen.