Wirtschaftsgymnasium
I. Aufnahme
1. Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11
Aufnahmevoraussetzung für das
Wirtschaftsgymnasium ist ein qualifizierter Sekundarabschluss I ('Mittlere
Reife') mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 (arithmetisches Mittel
aus den Zeugnisnoten der Pflicht- und Wahlpflichtfächer), wobei keines der
Fächer Deutsch, 1. Fremdsprache und Mathematik schlechter als mit "ausreichend"
bewertet sein darf. Für Bewerber mit einer Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 eines
Gymnasiums gilt diese Einschränkung nicht.
Das Aufnahmeverfahren für das kommende
Schuljahr findet im Februar des Jahres statt. Die Aufnahmeanträge müssen bis
zum 1. März bei der Schule eingegangen sein. Dem Aufnahmeantrag ist die beglaubigte Abschrift des
Abschlusszeugnisses der Realschule oder eines gleichwertigen Zeugnisses
beizufügen. Wenn der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss erst
mit Ablauf des Schuljahres erworben wird, ist die beglaubigte Abschrift des
letzten Halbjahreszeugnisses beizufügen und eine Kopie des Abschlusszeugnisses
bei Unterrichtsbeginn vorzulegen. Beide
Zeugnisse müssen die
Aufnahmevoraussetzung erfüllen.
Es wird dringend empfohlen, den Aufnahmeantrag persönlich
im Sekretariat auszufüllen, da ein Aufnahmeantrag, der nicht vollständig
ausgefüllt oder belegt ist, nicht berücksichtigt werden kann. Falls die Zahl
der Bewerber größer ist als die Zahl der vorhandenen Schulplätze, findet eine Auswahl statt, die sich nach den Noten des vorgelegten
Zeugnisses und sonstigen Kriterien richtet.
2. Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12
Wer im berufsbildenden Bereich die Fachhochschulreife erworben hat oder eine zweijährige höhere Berufsfachschule mit mindestens befriedigenden Leistungen absolviert hat, kann ohne Besuch der Einführungsphase sofort in die Jahrgangsstufe 12 (12/1) eines beruflichen Gymnasiums gleicher Fachrichtung aufgenommen werden, sofern er in der Sekundarstufe während mindestens zwei Schuljahren oder im Umfang von mindestens 200 Stunden am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache als Pflicht- oder Wahlpflichtfach teilgenommen hat und dieses Unterrichtsfach mindestens mit der Note "ausreichend" abgeschlossen hat. Ausnahmen hierzu bedürfen der Zustimmung der Schulbehörde.
II. Dauer und Merkmale des Bildungsganges
Ziel des
Bildungsganges ist die allgemeine
Hochschulreife, die mit Bestehen der Abiturprüfung erworben wird. Im Gegensatz
zu den allgemein bildenden Gymnasien dauert die Oberstufe des beruflichen
Gymnasiums drei Jahre.
Der Bildungsgang des Wirtschaftsgymnasiums umfaßt die Jahrgangsstufe 11 als
Einführungsphase und die
Jahrgangsstufen 12 (12/1 und 12/2) und 13 (13/1 und 13/2) als Qualifikationsphase und schließt mit
der Abiturprüfung ab.
Am Wirtschaftsgymnasium Trier wird Englisch als 1. Fremdsprache, auf dem qualifizierten Sekundarabschluss I aufbauend, fortgeführt.
Französisch wird als 2. Fremdsprachen neu begonnen oder fortgeführt. Spanisch kann ebenfalls als 2. Fremdsprache neu begonnen werden.
Russisch kann unter bestimmten Voraussetzungen auch 2. Fremdsprache sein (siehe Fremdsprachenregelung in Anlage 1).
Ebenso werden zwei Naturwissenschaften in der Einführungsphase ausgewählt (Biologie, Chemie, Physik), von denen
eine in der Qualifikationsphase fortgeführt wird. In der Jahrgangsstufe 12 ist ein zweistündiges künstlerisches Fach zu
belegen (Bildende Kunst, Musik oder Darstellendes Spiel).
Während der Qualifikationsphase kann der Schüler seinen Eignungen, Neigungen und Interessen
entsprechend Schwerpunkte bilden durch die Wahl
einer Fächerkombination aus dem Angebot der Schule. Die Wahl der
Fächerkombination findet im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 11 statt. Bei der
Wahl wird der Schüler durch die Schule beraten und unterstützt.
Der berufliche Bezug des Wirtschaftsgymnasiums
wird dadurch gewahrt, dass mindestens eines der Leistungsfächer ein
berufliches Fach (Betriebswirtschaftslehre/ Rechnungswesen oder
Volkswirtschaftslehre) ist.
Die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in mindestens zwei unmittelbar
aufeinanderfolgenden Halbjahren der Qualifikationsphase (12 und 13) berechtigt
in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung zum Studium an den
Fachhochschulen des Landes Rheinland-Pfalz (Fachhochschulreife).
Das Unterrichtsangebot gliedert sich in
a) Leistungsfächer (LF)
b) verpflichtende
Grundfächer (GF)
Das bisherige Notensystem wird durch ein Punktesystem ergänzt. Dabei
sind den einzelnen Noten je nach Notentendenz folgende Punkte zugeordnet:
| Note | sehr gut | gut | befriedigend | ausreichend | mangelhaft | ungenügend |
| Punkte | 15, 14, 13 | 12, 11, 10 | 09, 08, 07 | 06, 05, 04 | 03, 02, 01 | 00 |
III. Ablauf des Bildungsganges
1. Einführungsphase
In der
Einführungsphase der Jahrgangsstufe 11 (11/1, 11/2) werden
a) den
Schülern die Stoffgebiete vorgestellt,
b) die
Schüler auf die Wahl "ihrer" Fächerkombination vorbereitet,
c) einheitliche
Leistungsvoraussetzungen bei allen Schülern angestrebt.
Der Verwirklichung dieser Zielsetzung dienen verbindliche
Stundentafeln. Eine Versetzung findet nur noch von der Jahrgangsstufe 11 in die Jahrgangsstufe 12 statt.
2. Qualifikationsphase
Die
Qualifikationsphase beginnt mit der Jahrgangsstufe 12 (12/1) und endet mit dem
2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 13 (13/2). Die Schüler werden in der
Qualifikationsphase in der Fächerkombination
unterrichtet, die sie aus dem Angebot der Schule ausgewählt haben. Angebotene
Fächerkombinationen werden nur dann eingerichtet, wenn sich genügend Schüler
für sie entschieden haben und die Schule personell und sachlich dazu in der
Lage ist. Die gewählte Fächerkombination ist für die gesamte
Qualifikationsphase verbindlich.
Der Unterricht am Wirtschaftsgymnasium wird weitgehend im Klassenverband erteilt.
Dadurch können Springstunden weitgehend vermieden und der Nachmittagsunterricht
begrenzt werden.
3. Abiturprüfung
Die Abiturprüfung findet im Halbjahr 13/2 statt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Schriftliche Prüfungsfächer sind die
drei Leistungsfächer. Die mündliche Abiturprüfung erfolgt, je nach Fächerkombination, in einem vierten und eventuell auch in einem fünften Prüfungsfach.
IV. Die Allgemeine Hochschulreife als Gesamtqualifikation
Die Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife setzt den Erwerb einer Gesamtqualifikation voraus. Sie wird mit Leistungen in der
Qualifikationsphase und der Abiturprüfung erworben und besteht aus
Qualifikation in Block I
--> 36 Kurse aus der Qualifikationsphase (12/1 bis 13/2)
--> Besondere Regelungen beachten.
Qualifikation in Block II
--> Prüfungsbereich (Prüfungsbeginn ~ Mai 2015)
--> schriftliche (1., 2. u. 3. PF) und mündliche (4. PF event. 5. PF) Prüfungen.
Gesamtqualifikation (Abitur) = Summe der Gesamtergebnisse aus Block I und II.
Über Einzelheiten im Zusammenhang mit der Qualifikation werden die Schüler während der Schulzeit in gezielten Veranstaltungen informiert.
Leiter des Wirtschaftsgymnasiums ist Herr Gorges
E-Mail
(Sprechstunde
nach Vereinbarung).
Schulanmeldungen
im Monat Februar für das kommende Schuljahr
(Montag bis Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr). Terminabsprachen für nachmittags
sind begrenzt möglich.
Anlage 1
Stundentafel für das Berufliche Gymnasium - Fachrichtung Wirtschaft
- Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) -
| Wochenstunden | |
| A. Pflichtfächer | |
| Deutsch (K) - D - | 4 |
| Mathematik (K) - M - | 4 |
| Erste Fremdsprache (K) - 1. FS - Englisch | 4 |
|
Zweite Fremdsprache (G) - 2. FS *) - Französisch, Spanisch oder Russisch - |
3 |
| Religionslehre / Ethik (G) - R/Eth - | 2 |
| Sport (G) - Sp - | 2 |
| Gemeinschaftskunde (G) - Gk - | 2 |
| Informationsverarbeitung (G) - Iv - | 2 |
|
Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen (K) - Bwl/Rw - |
5 |
|
Naturwissenschaften **) (G) - Biologie / Chemie / Physik - |
4 |
| Volkswirtschaftslehre (G) - Vwl - | 3 |
| Pflichtstundenzahl |
35 |
| B. Wahlfächer |
*) Fremdsprachenregelung am Wirtschaftsgymnasium
Alle Schülerinnen und Schüler haben verpflichtend Englisch als erste Fremdsprache
(in der Jahrgangsstufe 11 als Kernfach und in den Jahrgangsstufen 12 und 13 als Leistungs- oder Grundfach).
Schülerinnen und Schüler, die in den Klassenstufen 7 bis 10 nicht durchgehend am Unterricht in einer zweiten Pflichtfremdsprache
teilgenommen haben, müssen den Unterricht in den neu einsetzenden Fremdsprachen Französisch, Spanisch oder Russisch besuchen. Russisch kann
allerdings nur bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen als zweite Fremdsprache gewählt werden. In den Jahrgangsstufen
11 - 13 ist
die zweite Fremdsprache Grundfach.
Alle anderen Schülerinnen und Schüler können freiwillig Französisch als zweite fortgeführte Fremdsprache belegen, falls Französisch vorher eine
der beiden Pflichtfremdsprachen war, ansonsten (z.B. Latein war vorher zweite Pflichtfremdsprache) kann der Unterricht in der neu einsetzenden
Fremdsprache Französisch besucht werden.
Die notwendigen Kenntnisse in der Fremdsprache, die abgewählt wird, sind durch die durchgehende Belegung im Pflichtbereich in den
Klassenstufen 7 - 10 und die Versetzung in die Klassenstufe 11 bzw. den Sekundarabschluss I nachgewiesen. Dies gilt auch für Latein.
**) Aus den Naturwissenschaften sind wahlweise zwei Fächer mit jeweils 2 Wochen-
stunden zu belegen.

